Begleiten Sie Ihre Kinder!

Suchen Sie gemeinsam einen passenden Chat aus – dieser sollte sicher, aber auch für Ihr Kind attraktiv sein. Auch Kinder, die bereits chatten, brauchen ein offenes Ohr. Nehmen Sie an den Chat-Aktivitäten Ihres Kindes teil, zeigen Sie Interesse daran, was Ihr Kind dort tut, was es fasziniert und mit wem es sich unterhält.

Was fasziniert Kinder am Chatten?

Kinder und Jugendliche chatten sehr gern. Im Chat können sie andere treffen, ungestört plaudern, neue Freunde finden und flirten. In vielen Chats entsteht so eine Community, eine Gemeinschaft von Chattern, die sich kennt und vertraut. Chatter treten nicht mit ihrem echten Namen auf, sondern nutzen einen Nicknamen. So können sie anonym bleiben und auch mal in andere Rollen schlüpfen.

Welche Risiken gibt es in Chats?

Nicht alle Chats sind gefährlich. Es gibt große Unterschiede in Aufmachung, Größe und Sicherheit. In großen Chats, die sich an viele Altersgruppen richten und deren Sicherheitsvorkehrungen mangelhaft sind, muss mit Übergriffen gerechnet werden.

Übergriffe können unter anderem Folgende sein:

  • Beschimpfungen, Beleidigungen z.B. durch provozierende Nicknames (z.B. „steiler_pruegel“), Beiträge sexistischen oder rassistischen Inhalts, direkte sprachliche Attacken.
  • Sexuelle Belästigung durch pädophil geneigte Nutzer, die gezielt Kinder ansprechen, z.B. mit Fragen nach sexuellen Erfahrungen („Haste schon mal gefickt?“). Sie äußern sich über eigene Sex-Praktiken oder fordern Kinder zu sexuellen Handlungen an sich selbst oder anderen auf. Dies geschieht teilweise unter Verwendung von Webcams.
  • Übergriffe per E-Mail oder Telefon. Wenn Kinder ihre E-Mail-Adresse oder Handy-Nummer im Chat herausgeben, kann es zur Zusendung von pornografischen Bildern oder Texten kommen.
  • Anbahnung eines sexuellen Missbrauchs. Erwachsene erfragen im Chat persönliche Daten von Kindern und versuchen, ihr Vertrauen zu gewinnen und sie zu persönlichen Treffen zu bewegen. Manche benutzen dazu falsche Identitäten und geben sich z.B. als Jugendliche aus. Wenn sich ein Kind auf ein solches Treffen einlässt, kann ein sexueller Missbrauch die schlimme Folge sein.

Vermitteln Sie die wichtigsten Sicherheitsregeln:

  • Sei misstrauisch! Dein Partner ist nicht immer der, für den er sich ausgibt.
  • Tu's nicht! Gib niemals persönliche Daten preis.
  • Klick weg! Brich Dialoge ab, die unangenehm werden.
  • Sag nein! Kein Treffen mit einem Chatter ohne Begleitung eines Erwachsenen!
  • Sag Bescheid! Ich helfe dir, wenn du im Chat unangenehme Erfahrungen machst.

Kinder und Jugendliche reden häufig nicht über die negativen Erfahrungen, die sie beim Chatten gemacht haben, weil sie ein Internet-Verbot fürchten. Auch wenn Ihr Kind Fehler gemacht haben sollte, geben Sie nicht ihm die Schuld an solchen Vorfällen.

Treffen Sie Vereinbarungen!

  • Legen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind gute Chats fest, die es besuchen darf. Kinder bis etwa 13 Jahre gehören unbedingt in einen sicheren Kinder-Chat.
  • Vereinbaren Sie zusammen mit Ihrem Kind feste Chat-Zeiten.

Prüfen Sie den Lieblings-Chat Ihres Kindes!

  • In einem sicheren Chat gibt es z.B.:
    Moderatoren, die als Ansprechpartner und Aufpasser aktiv sind.
  • eine Ignore-Funktion, mit der man Störer einfach stumm schalten kann.
  • einen Notfall-Button, um sofort einen Moderator zu rufen,
  • einen umfangreichen Hilfebereich, attraktiv gestaltet,
  • keinen Gastzugang, hier sind alle User registriert.

Was können Sie tun, wenn Ihr Kind dennoch im Chat belästigt wird?

In Chats gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen wie im realen Leben. Das Übermitteln unzulässiger Bilder und Texte ist ebenso verboten wie der Versuch der sexuellen Annäherung an Minderjährige. Konkrete Verabredungsversuche mit dem Ziel realer sexueller Kontakte sind strafbar.

Wurde Ihr Kind im Chat belästigt, dann…

  • versuchen Sie, den Vorfall so genau wie möglich zu dokumentieren. Notieren Sie sich Datum, genaue Uhrzeit, Chat-Name, Raumname, Nickname und machen Sie einen Screenshot von dem Gespräch.
  • wenden Sie sich umgehend an den Chat-Anbieter! Er ist gesetzlich verpflichtet, den „Täter“ möglichst dauerhaft aus dem Chat auszusperren.
  • bringen Sie sexuelle Belästigungen von Kindern im Chat zur Anzeige! Die Polizei geht Ihren Hinweisen nach.

 

Quelle: sozialministerium.baden-wuerttemberg.de